Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft zum 14.12.2006 zu einem Protesttag gegen die Vorratsdatenspeicherung auf. Gemäß der beschlossenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, sollen alle Telekommunikationsgesellschaften und Internetprovider in den EU-Staaten verpflichtet werden, die Verkehrsdaten aller Telekommunikationsvorgänge und Internetnutzungen aller Kundinnen und Kunden für mindestens sechs und bis zu 24 Monate zu speichern. Ein Briefgeheimnis ist damit gibt es damit für elektronischen Datenverkehr nicht mehr. Hinzu kommt das bei den heute üblichen Flatrates eine Speicherung von Verbindungsdaten noch nicht einmal zu Abrechnungszwecken notwendig ist, weshalb sie bisher aus Datenschutzgründen nicht zulässig war. Generell ist zu bedenken, dass alle Daten die erst einmal gesammelt sind natürlich auch Interessenten anziehen.